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wenn sich die Partei wirklich radikal verändert haben wird. Dafür braucht es mehr als ein Bekenntnis zum weichgespülten Programm. Da Art. 21 Abs. 2 GG auf Mitglieder und Anhänger abstellt, muss die Partei sich so verändern, dass sie für Feinde des Rechtsstaats abstoßend wird.
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