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☝️ Zwar muss nicht jede Infrastrukturinvestition das Klima schützen, aber: Offensichtlich klimaschädliche Investitionen in Infrastruktur – zB die Erschließung von Gasfeldern zwecks Bau neuer Gasinfrastruktur oder die Errichtung von Gaskraftwerken – dürften nicht aus dem neuen Fonds finanziert werden.
Nur so kommt die Regierung mit dem #Sondervermögen ihrer verfassungsrechtlichen Pflicht nach, damit junge und künftige Generationen nicht unverhältnismäßig belastet werden. Deshalb, werte #Bundesregierung: nachbessern! Ihr wollt noch mehr Details? Kein Problem:
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Die Rechtsanalyse zum Errichtungsgesetz zum Sondervermögen gibts hier: www.wwf.de/fileadmin/fm... Die juristische Herleitung des darunter liegenden Klimaschutzgebots: www.wwf.de/fileadmin/fm... Die Analyse zum KTFG-Änderungsgesetz: www.wwf.de/fileadmin/fm...
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Und nu? Kann die Grüne Bundestagsfraktion mit der LINKEN und 8 SPD-lern Normenkontrollklage in Karlsruhe machen gegen das verfassungswidrige Sondervermögen? Oder wissen die Grünen wie beim AfDVerbot wieder besser Bescheid als das Bundesverfassungsgericht und rufen erst gar nicht in Karlsruhe an.😁
"Jede Person kann eine Klage vor das Bundesverfassungsgericht bringen, wenn sie glaubt, ein Gesetz verstoße gegen das Grundgesetz. Gegenüber anderen hohen Verfassungsorganen wie dem Bundestag, der Bundesregierung oder dem Bundesrat ist das BundVG unabhängig." www.lpb-bw.de/bundesverfas....