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Klingbeil schreibt in einem Gastbeitrag in der "Zeit", dass er für die Prüfung eines AfD-Parteiverbots wäre. Er schreibt allerdings nicht, dass er das Verfahren anschieben will. Auf mich wirkt das ein wenig wohlfeil. Ich glaube ihm erst, wenn er via Bundesrat oder Bundestag die Initiative ergreift.

Kurzfassung Situation im Bundestag: Wenn SPD, Grüne und Linke geschlossen für ein Verbotsverfahren stimmen, bräuchte es dazu noch 47 Stimmen aus der 208-Personen-Fraktion der CDUCSU. Über den Daumen also: jede*r vierte. Sollte Merz den Fraktionszwang aufheben bei dieser Abstimmung, sehe ich Chancen.

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Ist der Fraktionszwang nicht eh gegen die Freiheit des Willens der Abgeordneten? Fand das Konzept schon immer komisch, aber in diesem Fall hieße es ja, dass #Merz quasi der entscheidet, ob oder ob nicht?

Afaik gibt es da keine Standard-Regelung, sondern bei der Beantragung kann namentliche Abstimmung quasi dazubestellt werden.

Es gibt ein paar Entscheidungen des Bundestags, die per Gesetz oder Geschäftsordnung namentliche Abstimmung erfordern, aber diese würde meines Wissens nicht dazu gehören. Allerdings hat jede Fraktion das (Minderheits-)Recht, namentliche Abstimmung zu beantragen – selbst und gerade die betroffene.

Die Fraktionsdisziplin würde der Fraktionsvorsitzende, also bei der Union jetzt Thorsten Frei, aufheben und nicht der Bundesvorsitzende einer der Parteien, selbst wenn er zugleich Bundeskanzler (und jener ihm hörig) ist. Ein echter Fraktionszwang würde gegen die Verfassung verstoßen.

Es _sollte_ auch gegen die Verfassung verstoßen, gleichzeitig ein Regierungs- oder Parteiamt und ein Parlamentsmandat innezuhaben.

Wir werden sehen was in Sachsen-Anhalt passiert. Denke da wird es einige Verwerfungen geben weil dem letzten CDUler klar wird, der noch halbwegs bei Verstand ist, die Partei zu verlassen. In der Hoffnung daß es noch 1/4 der CDUler zutrifft.