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Am 28. Oktober 2014 druckte Italiens Gesetzblatt das Symbol von Fratelli d'Italia: eine Flamme auf rotem Sockel, darin »M.S.I.«. Den Movimento Sociale Italiano gründeten 1946 auch Männer aus der Republik von Salò. Ein Jahr später verbot die Verfassung, die faschistische Partei wiederzugründen. 🧵

Wie passte das zusammen? Die Gesetzestexte zeigen es. Im April 1945 verbot ein Dekret jede Wiedergründung der faschistischen Partei, in welcher Form und unter welchem Namen auch immer, bei zehn bis zwanzig Jahren Haft. Es galt ein Jahr, bis Mitte Mai 1946.

Im Juni 1946 kam die Amnestie. Ihre Begründung zählt auf, was sie erfasst, zuletzt »die bislang allerdings nicht zahlreichen Versuche, die faschistische Bewegung wiederzugründen«. Sie waren amnestiert, sechs Monate bevor der MSI gegründet wurde.

Die Amnestie heißt bis heute Amnistia Togliatti, nach dem kommunistischen Justizminister. Angestoßen hat sie der König, ausgeweitet die Democrazia Cristiana, verantwortet Togliatti. Der Name ist nicht falsch, nur unvollständig. Danach leerten sich laut dem Historiker Hans Woller die Gefängnisse.

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Im Dezember 1947 verbot die Verfassung die Wiedergründung in jeder Form. Das Strafgesetz derselben Versammlung war enger: Es setzte Miliz oder Gewalt voraus. Die Legge Scelba fasste den Tatbestand 1952 weit. Für die Auflösung verlangte sie aber ein Urteil oder einen Beschluss der Regierung.

In der Bundesrepublik verbot das Verfassungsgericht 1952 die SRP, die sich »selbst als Nachfolgeorganisation der NSDAP fühlt«. Nachfolgeparteien gab es in beiden Ländern. Der MSI saß ab 1948 im Parlament und wurde nie aufgelöst. Zwischen Verfassung und Partei stand kein Urteil.